Erscheinungsbild Neubaugebiet: Streitfall Pool

In der bayrischen Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Landkreis München wird derzeit ein Streit ausgefochten, den es so regelmäßig überall in Deutschland gibt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, was ein privat errichteter Swimming Pool mit dem Erscheinungsbild einer Nachbarschaft macht – im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Neubaugebiet. Exemplarisch seien an dieser Stelle deshalb die Argumente beider Seiten vorgestellt.

Der Pool als Stein des Anstoßes

Ein privater Pool fand Eingang in die Genehmigungsverfahren des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde. Einige Anwohner wie auch das Rathaus wollten seine Errichtung verhindern. Dies scheiterte aber: Mit 8:5-Stimmen wurde der Antrag abgesegnet. Das neue Becken sollte sechs Meter lang, drei Meter breit und 1,50 Meter tief sein. Es war also weit entfernt von den bis zu 100 Quadratmetern, bis zu denen Pools verfahrensfrei gebaut werden dürfen. Das Problem: Der Pool sollte außerhalb der Grenzen des 2019 genehmigten Bebauungsplans errichtet werden. Der Ausschuss musste deshalb entscheiden, was schwerer wiegt – und entschied sich mehrheitlich für die Verfahrensfreiheit.

Die Argumente beider Seiten

Gegner und Befürworter des Vorhabens konnten zuvor ihre Argumente präsentieren, um den Ausschuss von ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen. Die Widersacher des Beckens warnten angeführt vom Rathaus davor, dass anderen Bauvorhaben über die Grenzen des Bebauungsplans „Tür und Tor“ geöffnet werde. Der Pool schaffe einen Präzedenzfall. Außerdem ruiniere er das Erscheinungsbild des Neubaugebiets.

Die Befürworter des Pools erinnerten daran, dass in einem anderen Baugebiet trotz viel beengterer Platzverhältnisse der Bau eines Beckens gestattet worden sei. Es sei dann nichts weiter passiert. Die geäußerten Befürchtungen seien also unnötig. Die Gegner erwiderten, dass es sich dabei aber um keinen vollwertigen Pool gehandelt habe, sondern um einen Whirlpool. Dies reichte als Entkräftigung des Arguments der Befürworter nicht, um den Ausschuss mehrheitlich zu überzeugen.