Rechtliche Regelungen zum Poolbau im Garten

Viele Gartenbesitzer träumen schon lange von einem eigenen Pool. Der Gedanke, sich bei hohen Außentemperaturen jederzeit im kühlen Poolwasser erfrischen zu können, ermuntert zum Bau eines Schwimmbeckens. Doch nicht auf jedem Grundstück ist der Poolbau ohne Weiteres erlaubt. Um einen Konflikt mit den Behörden zu vermeiden, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Wird eine Baugenehmigung benötigt?

Sofern das geplante Schwimmbecken ein Volumen von 100 Kubikmetern nicht überschreitet, ist der Bau genehmigungsfrei. Bei vielen Bauherren dürfte diese Regelung für Erleichterung sorgen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass der Pool in einem bauplanungsrechtlichen Innenbereich einer Wohnsiedlung liegt und eine Nebenanlage zu einem vorhandenen Wohnhaus ist.

Dieser Aspekt beinhaltet auch eine temporäre Überdachung. Zum erwähnten Innenbereich gehört die Gartenfläche hinter und vor dem Wohngebäude. Eigentümer eines Hauses mit Garten in einer Wohnsiedlung haben also die Möglichkeit, sich ein Schwimmbecken auf ihrem Grundstück zu bauen.

Selbst wenn der Poolbau keine Baugenehmigung voraussetzt, müssen baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Denn bei einem Pool handelt es sich (unabhängig von der Bauweise) um eine bauliche Anlage. An welcher Stelle gebaut werden darf, unterliegt dem Bauplanungsrecht. Wer sich einen Pool im Garten bauen möchte, wirft vor dem ersten Spatenstich vorsichtshalber einen Blick in die Bebauungspläne der Kommune.

Kompliziert wird es, wenn der Eigentümer seinen Pool auf einem Grundstück bauen möchte, das außerhalb eines Bebauungsplangebietes liegt. Eine Baugenehmigung für den Poolbau in solch einem baurechtlichen Außenbereich zu bekommen, ist äußerst schwierig und wird in den meisten Fällen abgelehnt. Weiterlesen