Erscheinungsbild Neubaugebiet: Streitfall Pool

In der bayrischen Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Landkreis München wird derzeit ein Streit ausgefochten, den es so regelmäßig überall in Deutschland gibt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, was ein privat errichteter Swimming Pool mit dem Erscheinungsbild einer Nachbarschaft macht – im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Neubaugebiet. Exemplarisch seien an dieser Stelle deshalb die Argumente beider Seiten vorgestellt.

Der Pool als Stein des Anstoßes

Ein privater Pool fand Eingang in die Genehmigungsverfahren des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde. Einige Anwohner wie auch das Rathaus wollten seine Errichtung verhindern. Dies scheiterte aber: Mit 8:5-Stimmen wurde der Antrag abgesegnet. Das neue Becken sollte sechs Meter lang, drei Meter breit und 1,50 Meter tief sein. Es war also weit entfernt von den bis zu 100 Quadratmetern, bis zu denen Pools verfahrensfrei gebaut werden dürfen. Das Problem: Der Pool sollte außerhalb der Grenzen des 2019 genehmigten Bebauungsplans errichtet werden. Der Ausschuss musste deshalb entscheiden, was schwerer wiegt – und entschied sich mehrheitlich für die Verfahrensfreiheit. Weiterlesen